
Arbeitsrecht
Rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverhältnissen und strategische Beratung im kollektiven und individuellen Arbeitsrecht.
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Überblick
Das Arbeitsrecht ist durch laufende Veränderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung geprägt und stellt Arbeitgeber wie Arbeitnehmer regelmäßig vor komplexe rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen. Wir beraten umfassend bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Begründung und Beendigung von Dienstverhältnissen sowie in individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung sowie Abwehr arbeitsrechtlicher Ansprüche. Wir prüfen die Sach- und Rechtslage, sichern relevante Beweismittel und entwickeln eine auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmte Prozess- und Verhandlungsstrategie. Dabei vertreten wir unsere Mandanten insbesondere in Verfahren über Kündigungen und Entlassungen, offene Entgeltansprüche, Überstunden, Abfertigungen, Schadenersatz und sonstige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Unser Ziel ist es, Konflikte nach Möglichkeit frühzeitig zu lösen und Ihre Interessen erforderlichenfalls vor den Arbeits- und Sozialgerichten konsequent durchzusetzen.
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