Ein 65-jähriger Wiener erlitt nach einem Restaurantbesuch in Parndorf schwerste Knochenbrüche. Die Ursache ist weiterhin ungeklärt.
Mag. Peter Skolek setzt sich dafür ein, dass offene Fragen weiter geprüft werden. Der Fall wirft erhebliche Fragen auf: Ein bis dahin gesunder 65-jähriger Mann erlitt nach einem Restaurantbesuch in Parndorf unter anderem eine gebrochene Hüfte, einen Oberschenkelbruch sowie eine schwere Schulterverletzung. Wie es zu diesen Verletzungen kommen konnte, ist bislang nicht abschließend geklärt.
Vertreten wird der Betroffene von Mag. Peter Skolek, der die rechtlichen Interessen des Mannes wahrnimmt und auf eine umfassende Aufklärung des Sachverhalts drängt. Aus Sicht des Betroffenen ist entscheidend, dass alle naheliegenden Ermittlungsansätze geprüft und offene Fragen nicht vorschnell unbeantwortet bleiben.
Fortsetzungsantrag nach Einstellung des Verfahrens
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mangels Beweisen ein. Der Opferanwalt des Betroffenen, Mag. Peter Skolek, hat daraufhin einen Fortsetzungsantrag eingebracht. Damit soll erreicht werden, dass mögliche weitere Ermittlungsmaßnahmen geprüft werden. Im Mittelpunkt steht dabei nicht eine vorschnelle Schuldzuweisung, sondern die sorgfältige Klärung der Frage, wie ein körperlich gesunder Mann innerhalb kurzer Zeit derart schwere Knochenbrüche erleiden konnte.
Opfervertretung bei schweren Verletzungen
Gerade bei ungeklärten Vorfällen und schweren Personenschäden ist eine konsequente rechtliche Vertretung besonders wichtig. Ein Opferanwalt kann Akteneinsicht nehmen, medizinische Unterlagen prüfen, Beweisanträge stellen und mögliche Ansprüche auf Schmerzengeld oder Schadenersatz vorbereiten. Unsere Kanzlei vertritt Opfer von Körperverletzungen, schweren Verletzungen und ungeklärten Vorfällen mit Nachdruck und Sorgfalt. Wir prüfen den Sachverhalt, sichern Beweismittel und setzen die Rechte unserer Mandantinnen und Mandanten im Straf- und Zivilverfahren konsequent durch. Wenn Sie selbst Opfer einer Körperverletzung geworden sind oder den Eindruck haben, dass ein Vorfall nicht ausreichend aufgeklärt wurde, kontaktieren Sie uns für eine rechtliche Ersteinschätzung.



